EQS-Adhoc: thyssenkrupp nucera AG & Co. KGaA unterzeichnet Vereinbarung zum Erwerb wesentlicher Technologie-Assets von Green Hydrogen Systems (deutsch)
20.06.2025
thyssenkrupp nucera AG & Co. KGaA unterzeichnet Vereinbarung zum Erwerb wesentlicher Technologie-Assets von Green Hydrogen Systems
^ EQS-Ad-hoc: thyssenkrupp nucera AG & Co. KGaA / Schlagwort(e): Fusionen & Übernahmen thyssenkrupp nucera AG & Co. KGaA unterzeichnet Vereinbarung zum Erwerb wesentlicher Technologie-Assets von Green Hydrogen Systems
20.06.2025 / 00:28 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
thyssenkrupp nucera hat eine Vereinbarung zum Erwerb wesentlicher Technologie-Assets der dänischen Green Hydrogen Systems A/S unterzeichnet, einem Unternehmen im Bereich der Hochdruck-Elektrolyse. Die Transaktion steht im Einklang mit der Strategie von thyssenkrupp nucera, Innovationen zu beschleunigen und die Position auf dem globalen Markt für grünen Wasserstoff weiter zu stärken.
Die Akquisition umfasst geistiges Eigentum sowie ein Testzentrum mit einem funktionsfähigen Prototyp am Standort Skive, Dänemark. Die Kaufpreiszahlung erfolgt vollständig aus liquiden Mitteln; über die Höhe wurde Vertraulichkeit vereinbart.
Vorbehaltlich der Genehmigung durch den gerichtlich bestellten Insolvenzverwalter nach Erlass eines Insolvenzbeschlusses für die Green Hydrogen Systems A/S, der Zustimmung bestimmter Gläubiger der Green Hydrogen Systems A/S sowie der erforderlichen behördlichen Genehmigungen wird der Abschluss der Transaktion für Spätsommer 2025 erwartet.
20.06.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter https://eqs-news.com
Morgan Stanley ist für den Inhalt externer Websites nicht verantwortlich und macht sich deren Inhalt nicht zu eigen. Die verlinkten Websites wurden zum Zeitpunk der Verlinkung auf mögliche Rechtsverstöße überprüft. Rechtswidrige Inhalte waren zum Zeitpunkt der Verlinkung nicht erkennbar.