Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und 3 der Delegierten VO (EU) 2016/1052
Erwerb eigener Aktien - 13. Zwischenmeldung
Im Zeitraum vom 14. April 2025 bis einschließlich 17. April 2025 wurden insgesamt 12.545 Stück Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufs der Bilfinger SE erworben, dessen Beginn mit Bekanntmachung vom 20. Januar 2025 gemäß Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 für den 21. Januar 2025 mitgeteilt wurde.
Rückkauf- Aggregiertes Volumen in Gewichteter tag Stück Durchschnittskurs [EUR] 14.04.2025 3.283 64,2630 15.04.2025 3.120 67,6478 16.04.2025 3.085 68,4001 17.04.2025 3.057 69,0194 Die Geschäfte sind in detaillierter Form auf der Internetseite der Bilfinger SE veröffentlicht (http://www.bilfinger.com).
Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen dieses Aktienrückkaufs im Zeitraum vom 21. Januar 2025 bis einschließlich 17. April 2025 erworbenen Aktien beläuft sich auf 261.253 Aktien.
Der Erwerb der Aktien der Bilfinger SE erfolgt durch eine von der Bilfinger SE beauftragten Bank ausschließlich über die Börse.
22.04.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter https://eqs-news.com
Morgan Stanley ist für den Inhalt externer Websites nicht verantwortlich und macht sich deren Inhalt nicht zu eigen. Die verlinkten Websites wurden zum Zeitpunk der Verlinkung auf mögliche Rechtsverstöße überprüft. Rechtswidrige Inhalte waren zum Zeitpunkt der Verlinkung nicht erkennbar.