Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und 3 der Delegierten VO (EU) 2016/1052
Erwerb eigener Aktien - 11. Zwischenmeldung
Im Zeitraum vom 31. März 2025 bis einschließlich 4. April 2025 wurden insgesamt 16.092 Stück Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufs der Bilfinger SE erworben, dessen Beginn mit Bekanntmachung vom 20. Januar 2025 gemäß Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 für den 21. Januar 2025 mitgeteilt wurde.
Rückkauf- Aggregiertes Volumen in Gewichteter tag Stück Durchschnittskurs [EUR] 31.03.2025 3.214 65,6590 01.04.2025 3.146 67,0668 02.04.2025 3.199 65,9201 03.04.2025 3.157 66,8297 04.04.2025 3.376 64,5653 Die Geschäfte sind in detaillierter Form auf der Internetseite der Bilfinger SE veröffentlicht (http://www.bilfinger.com).
Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen dieses Aktienrückkaufs im Zeitraum vom 21. Januar 2025 bis einschließlich 04.04.2025 erworbenen Aktien beläuft sich auf 231.086 Aktien.
Der Erwerb der Aktien der Bilfinger SE erfolgt durch eine von der Bilfinger SE beauftragten Bank ausschließlich über die Börse.
07.04.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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